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Irre Rechnung- Eigentümer muss zahlen

Ein Grundstückseigentümer war geschockt, als er seine Wasserrechnung erhielt. Demnach hatte er auf seinem privaten Anwesen binnen 18 Monaten 1.088 Kubikmeter konsumiert, obwohl das Haus noch gar nicht bewohnt gewesen sei. Die Rechnung betrug knapp 4.000 Euro. Auf seine Beschwerde hin wurde der Wasserzähler von einem Experten untersucht. Der konnte nach Informationen des Infodienstes Recht und Steuern der LBS jedoch keinen Defekt feststellen.

Der Eigentümer klagte daraufhin. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße: Da die Funktionstüchtigkeit des Wasserzählers durch den Experten nachgewiesen wurde, habe der Eigentümer für den hohen Konsum zu zahlen. Wie es zu diesem extremen Verbrauch kam, müsse der Betroffene selbst klären. Der Gebührenbescheid des Wasserversorgers sei deshalb rechtmäßig ergangen. (Quelle cof, FP 11.6.16)

Vogtländische Bauherren also aufgepasst, gerade beim Hausbau ist oft ein Bauwasserzähler installiert und manchmal frei zugänglich. Sicher und verschließbar sollte dieser Zähler aber auf alle Fälle installiert werden. Nur so kann einer Benutzung durch nicht berechtigte Dritte oder durch spielende Kinder zumindest vorgebeugt werden. Wie das Gerichtsurteil besagt, hat man mit Erstattungsansprüchen wegen "unerklärlich" hohem Wasserdurchfluss an den Trinkwasserversorger schlechte Karten. Deshalb lieber einmal öfter kontrollieren ob alles dicht ist, als später hohe Wasserkosten tragen zu müssen. (JH)

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