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Förderung von biologischen Kleinkläranlagen

Allen Grundstücksbesitzern, die 2015 einen Neubau oder Umrüstung einer häuslichen Kleinkläranlage realisieren, wird auch für das Jahr 2015 eine vollumfängliche Förderung zugesichert. So steht es im Koalitiosvertrag 2014-2019 der Regierungsparteien des Sächsischen Landtages. Darin wird unter anderem dem Gewässerschutz in Sachsen und der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 eine besondere Bedeutung beigemessen.

Wörtlich heißt es....."Der im ländlichen Raum zu realisierende dezentrale Ausbau der Abwasserentsorgung soll im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 auf der Grundlage der bestehenden Förderung umgesetzt werden. Die finanzielle Ausstattung der Förderrichtlinie für Investitionen in dezentrale öffentliche Lösungen ist (bis Ende 2015) gewährleistet."

Weiter ist zu lesen: "Wir ermutigen die kommunale Ebene, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Ermessensleitenden Hinweise in Anwendung zu bringen. Den Kommunen und Abwasserzweckverbänden obliegt eine umweltfachliche, finanzielle und technische Beratungspflicht für die Bürgerinnen und Bürger, die eine private Kleinkläranlage errichten wollen."

Mit diesen Aussagen wird die bisherige sächsische Politik in Sachen dezentraler häuslicher Abwasserreinigung nochmals bekräftigt und zugleich wiederholt, dass der Endtermin zur Umrüstung von Kleinkläranlagen auf vollbiologische Abwasserreinigung zum 31.12.2015 festgezurrt bleibt.

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