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Mieter dürfen auch nachts baden und duschen

Ein entspannendes Vollbad nehmen dürfen Mieter auch mitten in der Nacht genießen. Schreibt die Hausordnung bestimmte Bade- oder Duschzeiten vor, gilt: Eine solche Klausel ist in der Regel unwirksam, erklärt der Deutsche Mieterbund. Denn sie sei mit dem Grundgedanken des Mietrechts kaum vereinbar.

Eine volllaufende Badewanne gehört zu den normalen Wohngeräuschen. Nächtliches Duschen und Baden gehöre zu den hygienischen Mindeststandarts. Vermieter dürfen Mietern, die gerne nachts baden, also nicht fristlos kündigen. Dennoch sollten Bewohner geraden bei hellhörigen Wohnungen Rücksicht nehmen. (Vogtland-Anzeiger)

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