ZWAV Trinkwasser

Betrieb der Hausinstallation

Der ZWAV liefert seinen Kunden hygienisch einwandfreies Wasser. Vom Wasserzähler bis zu den Entnahmestellen im Haus ist jedoch der Eigentümer und/oder der Betreiber der Anlage verantwortlich, die Qualität des Trinkwassers in der Hausinstallation sicherzustellen. Mit folgenden Hinweisen erhalten Sie einige wichtige grundsätzliche Informationen. Weitergehende Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter vom Anschlusswesen Herr Schletz , Tel.: 03742 402-150 sowie Herr Pfante, Tel.: 03741 402-155. Auch die im Installateurverzeichnis des ZWAV eingetragenen Vertragsunternehmen helfen Ihnen gerne weiter.

1. In der Hausistallation dürfen nur Materialien und Geräte eingebaut werden, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. Erkennbar an entsprechenden Prüfsiegeln auf den Bauteilen und Rohren (z.B. DVGW Prüfzeichen). Zusätzlich dürfen nur Materialien Verwendung finden, die für den Betrieb von Trinkwassersystemen zugelassen sind (UBA Materialliste). Wichtig ist zudem vor der Auswahl nach dem vorherrschenden ph-Wert und Härtegrad des Wassers zu erkundigen. Eine Übersicht zur Wasserhärte finden bei "Wasserqualität/Wasserhärte".

2. Wasserzähler/ Hausanschluss: In der Regel wird jedes Grundstück über mindestens einen Trinkwasserhausanschluss versorgt. Dieser Anschluss stellt die Verbindung zwischen Versorgungsleitung und dem Wasserzähler im Grundstück her. Der Wasserzähler befindet sich in der Regel im Hausanschlussraum, bei überlangen Anschlussleitungen (mehr als] 40 m) in einem Wasserzählerschacht an der Grundstücksgrenze.

4. Hauswasserinstallation: Bis zum Wasserzähler ist der ZWAV verantwortlich. Nachfolgende Armaturen und Bauteile, wie Filteranlage, Druckminderer, Rückflussverhinderer und Druckerhöhungsanlagen sind Bestandteile der Hausinstallation und im Eigentum des Grundstücksbesitzers.

5. Wasserzähler sind vor Frost zu schützen. Sie sind Nassläufer, bei denen das Zählwerk und das Zifferblatt von Wasser umspült wird. Deshalb  und können sie schon bei Temperaturen um 0°C einfrieren, im schlimmsten Fall bersten. Reparaturen sind kostenplichtig zu beauftragen und durch den ZWAV auszuführen.

6. Filter und Druckminderer: Wasserfilter sind zum Betrieb einer Hausinstallation vorgeschrieben. Sie sollten grundsätzlich in Fließrichtung unmittelbar hinter dem Wasserzähler eingebaut werden. Kleine Feststoffpartikel, wie z. B. Sandkörnchen, Inkrustationsteilchen aus Leitungen oder Rostpartikel sollen so zurückgehalten werden und nicht in die Hausinstallation gelangen.

7. Rückflussverhinderer: Hier wird beider Erstinstallation durch den ZWAV bei Errichtung einer neuen Wasserzählergarnitur ein sogenanntes KFR-Ventil* (* ein Kolbenventil mit eingebautem Rückflussverhinderer) eingebaut. Das geht danach in das Eigentum des Kunden über. Dieses KFR-Ventil muss einmal jährlich gewartet werden. Dabei wird die Funktionsfähigkeit überprüft. Das übernimmt ein Sanitär-Vertragsinstallateur im Auftrag des Eigentümers/Betreibers der Anlage.

8. Betrieb der Hausinstallation: Wasser soll möglichst frisch und genusstauglich bleiben. Deshalb ist längere Stagnation zu vermeiden. Nach längerer Abwesenheit (z.B. Urlaub) soll der gesamte Leitungsinhalt durch Spülen ausgetauscht werden. Aber auch nach der Nachtruhe sollte das erste Wasser nicht gleich zur Getränkezubereitung verwendet werden. Die metallenen Armaturen geben geringe Mengen Metallionen an das Wasser ab, diese wegzuspülen ist angeraten.

9. Stagnationsdauer und erforderliche Maßnahmen:

länger als 7 Tage - vollständiger Trinkwasseraustausch
länger als 4 Wochen - Absperren und bei Wiederinbetriebnahme vollständiger Trinkwasseraustausch an allen Entnahmestellen
länger als 6 Monate - Absperren und bei  Wiederinbetriebnahme vollständiger Trinkwasseraustausch durch Spülen an allen Entnahmestellen. Zusätzlich mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung.

Bearbeitungsstand 19.08.21