Grundstücksentwässerung

Information zur Abwasserableitung und Grundstücksentwässerung

Das Abwasser eines Gebäudes wird über die so genannte Grundstücksentwässerungsanlage dem öffentlichen Kanal zugeleitet. Für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung dieser Anlage ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. 

Die Hauptbestandteile einer Grundstücksentwässerungsanlage sind:

  • Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden und unter Gebäuden (Grundleitungen)
  • alle weiteren Abwasserleitungen im Grundstück, die unter der Erde verlegt sind
  • Anschlussleitung zum öffentlichen Kanal unter öffentlichen Flächen (z. B. unter öffentlichen Straßen und Grünanlagen)
  • Anschluss („Anstich“) an den öffentlichen Kanal

Eine Grundstücksentwässerungsanlage muss in regelmäßigen Intervallen auf ihre vollständige Funktionsfähigkeit und ihren baulichen Zustand überprüft werden. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die Ableitung des Abwassers zuverlässig erfolgt und die Verschmutzung von Grundwasser sowie das Eindringen von Fremdwasser in die Kanalisation verhindert werden. Verantwortlich für die Überprüfung ist der jeweilige Grundstückseigentümer.

Was bedeuten die Regelungen für....

  1. … den Neubau?

    Neu erstellte Rohrleitungen, Schächte, Inspektionsöffnungen, usw. sind immer gemäß DIN EN 1610 in Verbindung mit Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 139 vor der Inbetriebnahme entweder mit Wasser oder mit Luft auf Dichtheit zu prüfen. Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren und dem ZWAV vorzulegen. Um Kosten bei einer Erst- und ggf. Wiederholungsprüfung zu vermeiden sind ausreichende Prüföffnungen (Reinigungsöffnungen, Kontrollschächte etc.) vorzusehen.

  2. … für den privaten Hausbesitzer bei in Betrieb befindlichen Entwässerungsanlagen?

    Häusliches Abwasser aus Privathaushalten ist nicht so problematisch, wie bestimmtes industrielles oder gewerbliches Abwasser. Ausreichend ist eine optische Inspektion. Empfohlen wird aber dennoch eine Wasserdichtheitsprüfung durchzuführen. In Schutzgebieten bestehen erhöhte Anforderungen. Grundsätzlich ist gemäß DIN 1986-30 die Erstprüfung der Leitungen in Schutzzone III durchzuführen. In der Schutzzone II gelten noch weitergehende Prüfanforderungen.

  3. …bei in Betrieb befindlichen Entwässerungsanlagen für gewerbliches Abwasser?

    Gewerbliches Abwasser fällt in Gewerbe- oder Industriebetrieben an, kann gefährliche Stoffe wie z.B. Schwermetalle, Öle, Fette, Lösemittel, Säuren, Laugen, usw. enthalten und unterscheidet sich daher in der Zusammensetzung von häuslichen Abwasser. Durch das höhere Gefährdungspotential bei möglichen Undichtigkeiten der Leitungen legt DIN 1986-30 fest, dass die privaten Entwässerungsanlagen für gewerbliches Abwasser umgehend zu prüfen sind. Zulässig ist nur eine Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft. Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist in einem Prüfprotokoll (gemäß Merkblatt ATV M 143-6) zu dokumentieren, welches dem ZWAV vorzulegen ist.

Bei Fragen wenden sie sich Bitte direkt an uns:

Herr Dressel

Leiter Kanalnetz

Anschrift: Hammerstraße 28, 08523 Plauen
Telefon: 03741-402 520
Fax: 03741-402 506

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