Förderung vollbiologischer Kleinkläranlagen ab 2016
Zum Jahresende 2015 entsorgten 95 Prozent der Sachsen ihre Abwässer nach dem Stand der Technik. Das ist im Vergleich mit anderen Bundesländern ein guter Wert, der aber noch nicht zufriedenstellen kann. Auch die letzten fünf Prozent müssen noch geschafft werden.
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat Ende vergangenen Jahres eine Übergangsregelung beschlossen, nach der die Umrüstung von Kleinkläranlagen in Einzelfällen auch 2016 noch nach den bisherigen Konditionen gefördert werden kann. Das gilt für die Grundstückseigentümer, die nachweisen können, dass sie das Nichteinhalten der Frist nicht selbst verschuldet haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich jemand rechtzeitig um eine neue Kleinkläranlage bemüht hat, diese jedoch wegen Liefer- oder Einbauengpässen nicht rechtzeitig angeschlossen werden konnte.