Stiftung Warentest belegt: Leitungswasser ist von hoher Qualität und günstig
Großer Wassertest zeigt: Trinkwasser aus dem Hahn genügt hohen Qualitätsansprüchen
Bei Arznei- und Pflanzenschutzmitteln müssen Verursacher stärker in die Pflicht genommen werden
Berlin, 28. Juli 2016 – „Trinkwasser aus dem Hahn zählt in Deutschland zu den am strengsten kontrollierten Lebensmitteln. Das belegt nun auch die Stiftung Warentest in ihrem „großen Wassercheck“. Die Testauswertung zeigt: Leitungswasser ist von hoher Qualität und günstig. Auch das Umweltbundesamt und das Bundesgesundheitsministerium vergeben in ihren offiziellen Berichten regelmäßig die Note gut bis sehr gut für Leitungswasser. Das zeigt: Verbraucher können das von den Wasserversorgern gelieferte kühle Nass jederzeit und lebenslang ohne Bedenken trinken. Die hohen Investitionen für Wasserversorgungsanlagen, Netze und für den Trinkwasser-Ressourcenschutz tragen zu diesem Erfolg maßgeblich bei“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser heute in Berlin.
Die offiziellen Kontrollen belegen seit langem, dass bei den mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparametern die strengen gesetzlichen Anforderungen zu über 99 Prozent eingehalten und die Grenzwerte nur in sehr wenigen Einzelfällen überschritten werden. Moderne Messmethoden und Messgeräte ermöglichen es heute, selbst kleinste Konzentrationen von Stoffen im Wasser festzustellen. „Das Umweltbundesamt, die Gesundheitsämter und wissenschaftlichen Institute beobachten gemeinsam mit den Wasserversorgern kontinuierlich die Entwicklungen im Bereich der Gewässerqualität sowie der Trinkwasserqualität“, so Weyand.
Die von der Stiftung Warentest vereinzelt festgestellten Spurenstoffe zeigen jedoch, dass es für viele Wasserversorger immer aufwändiger wird, Trinkwasser in der gewohnt hohen Qualität bereitzustellen. „Die Zunahme des Arzneimittelverbrauchs auch infolge der demografischen Entwicklung und die zum Teil nicht sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfordern eine deutliche Stärkung des Verursacher- und Vorsorgeprinzips. Auch der Bundesrat hat gefordert, die Arzneimittel-Hersteller zur Veröffentlichung umfangreicher Informationen zur Abbaubarkeit und Umweltrelevanz von Arzneimittelwirkstoffen sowie über das Ausmaß möglicher Umweltbeeinträchtigungen zu verpflichten. Der Bundesrat fordert darüber hinaus, dass sich die Arzneimittelhersteller finanziell an der Beseitigung von durch denEinsatz von Arzneimitteln entstandene Umweltschäden beteiligen. Diese Forderungen unterstützen wir nachdrücklich", so Weyand.
Das Umweltbundesamt hat Arzneimittelspuren, die vereinzelt in deutschen Trinkwässern gefunden werden, nicht als Gesundheitsgefahr für den Menschen bewertet – auch wenn sie grundsätzlich unerwünscht sind. Spuren von Arzneimitteln und ihren Abbauprodukten gelangen durch die Ausscheidung unseres Körpers und durch unsachgemäß über die Toilette oder Spüle entsorgte Medikamente in den natürlichen Wasserkreislauf. Jeder Einzelne kann hier zur Vorbeugung beitragen, indem er insgesamt kritischer und maßvoller mit Arzneimitteln umgeht und unverbrauchte Tabletten und flüssige Arzneimittel umweltverträglich in der Apotheke oder bei Schadstoffsammelstellen (Recyclinghöfe) entsorgt.
Um den hohen Standard auch in Zukunft zu erhalten, treiben Wasserwirtschaft und BDEW den Schutz unserer Gewässer in Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber aktiv voran – zum Teil weit über die gesetzlichen Regelungen hinaus. „Diese Belastungen gering zu halten, liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen. Verbraucher und Industrie (Chemie- und Pharmaindustrie, Landwirtschaft, Ärzte) können und sollten durch ihr Verhalten die Qualität des Wassers positiv beeinflussen. Wenn die Messwerte in Ausnahmefällen einmal ansteigen, werden die Ursachen umgehend erforscht und Gegenmaßnahmen eingeleitet“, so Weyand abschließend.