Grundstücksentwässerung

Hinweise zur Grundstücksentwässerung bei Neuanschluss

  1. Es sind stets die technischen Stellungnahmen des ZWAV zur Standortbezogenen Abwasserentsorgung zu beachten.
  2. Die Abwasserhausanschlussleitungen stellen die Verbindung zwischen der Hausinstallation und dem Schmutzwasserkanal des ZWAV her. Im Haus sind entsprechende Reinigungsöffnungen vorzusehen. An der Grundstücksgrenze ist ein Revisionsschacht zu errichten.
  3. Sämtliche in den Entwässerungsanlagen verbauten Bauteile benötigen eine entsprechende Bauartzulassung
  4. Vor Inbetriebnahme der Abwasseranlage ist eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 erforderlich.

Bei Fragen wenden sie sich Bitte direkt an unser Anschlusswesen:

anschlusswesen@zwav.de

Bei Entwässerungen von Wohnhäusern und gewerblichen Gebäuden sind folgende Dinge zu beachten:

Rückstauverschlüsse

Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564 (für fäkalienhaltiges Abwasser) können unter bestimmten Voraussetzungen als Rückstausicherung verwendet werden.

Bei Einsatz von Rückstauverschlüssen ist auf die Position der Einbaustelle zu achten, z.B. brauchen Entwässerungsgegenstände oberhalb der Rückstauebene eine eigene Abflussleitung, die hinter dem Rückstauverschluss an die Grundleitung angeschlossen sein muss. Für den Betrieb, die Inspektion und die Wartung der Anlagen (DIN 1986-3 / DWA-M167) sind der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte zuständig.

Gründe für Rückstausicherungen

Der Grundstückseigentümer trägt das Risiko für seinen Schaden bei nicht vorhandener Rückstausicherung. Es gilt daher, sich über die in den jeweiligen Ortssatzungen festgehaltenen Regeln zu informieren. Betroffen sind grundsätzlich alle unterhalb der Rückstauebene liegenden Räumlichkeiten, welche einen direkten oder indirekten Anschluss an das Kanalsystem haben. Als Rückstauebene wird für gewöhnlich die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücksentwässerungskanals an die öffentliche Kanalisation angenommen. Rückstau entsteht, wenn es im Abwassersammler zum Einstau kommt und sich dies bis in die Hausanschlusskanäle fortsetzt. Dagegen gilt es sich mit einer Rückstausicherung zu sichern. Je nach Intensität und Zeitdauer des Ereignisses kann dies bis zum Überstau – also einem Ausströmen von Wassermengen aus Schächten oder Straßenabläufen – führen. Im Extremfall können hier Überschwemmungen die Folge sein.

WAS EINEN RÜCKSTAU VERURSACHEN KANN:

  • große Niederschlagsmengen
  • zu geringer Querschnitt der Rohrleitungen
  • hohe Spitzenlasten innerhalb kurzer Zeit (Werbepausen im TV bei Sportveranstaltungen und populären Sendungen)
  • Rohrbrüche oder Kanalschäden
  • ungeplante Einleitungen, z. B. durch Feuerwehreinsätze
  • Reparaturarbeiten (Absperrungen, Umleitungen)
  • Verstopfung bzw. Querschnittsverengung
  • Ausfall von Pumpen bei Zwischenpumpwerken

RÜCKSTAUSICHERUNGEN VERSPERREN DEM ABWASSER DEN WEG ZURÜCK INS GEBÄUDE.

Der Einbau sollte in trockenen Schächten erfolgen. Rückstausicherungen müssen über zwei, voneinander unabhängige Verschlüsse verfügen - automatischer Hauptverschluss und Notverschluss (von Hand zu betätigen). In Ausnahmefällen und unter Einhaltung bestimmter Bedingungen, ist der Einbau von mechanischen handbedienten oder elektrisch betriebenen Rückstauverschlüssen erlaubt. Folgende Kriterien sind zu erfüllen:

  • Es handelt sich um Räume, die nur wenig bis selten genutzt werden. (z. B. Hobby- oder Partyräume).
  • Es sind keine wesentlichen Sachwerte vorhanden, die zerstört werden könnten.
  • Ein WC steht oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung und ist nur für einen kleinen Kreis von Benutzern vorgesehen.
  • Im Falle eines Rückstaus müssen nicht notwendigerweise die Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene benutzt werden.

Quelle: wasser-aqualino.de

Hebeanlagen

Abwasser, das nicht über ein natürliches Gefälle dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt werden kann und unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist gemäß DIN EN 12056 / DIN 1986-100 über eine automatische Hebeanlage zu entsorgen. Bei Hebeanlagen wo der Zufluss im normalen Betrieb nicht unterbrochen werden kann, muss diese mit einer zweiten Fördereinrichtung mit gleicher Leistung ausgerüstet werden (Doppelpumpenanlage).

Abscheider

Abwässer, welche Mineralöle oder explosive Beimengungen enthalten, müssen über Öl- bzw. Benzinabscheider (Leichtflüssigkeitsabscheider) geleitet werden, fetthaltige Abwässer über Fettabscheider.

Bitte beachten Sie den §11 (2-3) Grundstücksentwässerungsanlagen unserer derzeit gültigen Abwasserentsorgungsbedingungen (AEB). Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben. Hierzu verweisen wir auf die DIN EN 12056 – Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden, der DIN EN 752 – Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden und der Din 1986, Teil 100, Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke. Nach DIN 1986 Teil 1 – gilt als Rückstauebene die Höhe der Straßenoberkante an der Einleitungsstelle. Alle unterhalb dieser Rückstauebene gelegenen Gebäude- und Grundstücksentwässerungsanlagen sind durch den Grundstückseigentümer gegen Rückstau zu sichern. Weiterhin ist zu beachten, dass angeschlossene Drainageleitungen grundsätzlich unzulässig sind und bei Rückstau zu Schäden an der Gebäudesubstanz führen können.

Beispiel für Abwasserkontrollschächte

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Abwasserableitung und Grundstücksentwässerung