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Darlehensprogramm für private Kleinkläranlagen

Kleinkläranlage

Der Freistaat Sachsen unterstützt die gesetzliche Vorgabe zum Erreichen des umweltpolitischen Zieles (Errichten von biologischen Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben bis zum 31.12.2015) durch ein zinsgünstiges öffentliches Darlehen an betroffene private Bauherren. Dieses Darlehen wird als Abweichung vom Regelfall an diejenigen Bauherren ausgereicht, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der finanziellen Lage sind, bis zum 31. Dezember 2015 eine biologische Kleinkläranlage zu errichten.

Das Darlehen wird nur für den Neubau einer biologischen Kleinkläranlage oder die Umrüstung einer bestehenden Anlage und nur an private Bauherren ausgereicht. Dabei werden keine Sicherheiten verlangt. Einkommensober- oder Einkommensuntergrenzen sind ebenfalls nicht vorgesehen. Lediglich eine Eigenerklärung (z. B. ich kann die Tilgung und Zinsen als monatliche Belastung tragen) ist erforderlich.

Abweichend vom Bau einer Kleinkläranlage mit Förderung ist vor Beginn des Baus eine Bewilligung (Darlehenszusage) erforderlich. Dazu benötigt der Antragsteller einen wasserrechtlichen Bescheid oder eine Indirekteinleitervereinbarung sowie weitere Dokumente, wie z. B. Kostenvoranschlag, fällige Rechnung, abschließender Verwendungsnachweis.

Weitere Einzelheiten zum möglichen Darlehnsbetrag, den Zinsen, zu Laufzeiten und Tilgung finden Sie auf der Seite Abwasser/Kleinkläranlagen/Förderung/Darlehensprogramm für private Kleinkläranlagen. Unter den Links sind auch die Antragsformulare zu finden.

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