ZWAV Aktuelles

Die Selbstablesung der Trinkwasserzähler 2014

Selbstablesung

Die Ablesung der Wasserzähler wird 2014 wieder als Selbstablesung durchgeführt. Wie in den vergangenen Jahren auch, erhält jeder Kunde dazu per Post Ende November eine Selbstablesekarte. Hauseigentümer, Abnehmer oder Verwalter lesen die aktuellen Zählerstände selbst ab, tragen diese ein und schicken die Karte an den ZWAV zurück. Besitzer von Wasserzählerschächten erhalten die Ablesekarte bereits im Oktober. Wir bitten alle unsere Wasserkunden um Ihre tatkräftige Unterstützung bei der Ablesung und eine zeitnahe Rücksendung der Ablesekarten.

Die Antwortkarten sind denkbar einfach aufgebaut. Kundennummer, Zählernummer und Adresse sind bereits eingedruckt. Nur der abgelesene Zählerstand und das Ablesedatum müssen eingetragen und die Karte in den nächsten Post-Briefkasten eingeworfen werden. Das Porto zahlt natürlich der ZWAV. Die abgelesenen Zählerstände werden, wie bisher auch, zum 31.12. hochgerechnet. Bitte helfen Sie durch fristgemäße Ablesung und Rücksendung mit, dass die weitere Bearbeitung reibungslos klappt.

Wie funktioniert die Zähler-Selbst-Ablesung?

Musterkarte Selbstableseung
  1. Eine Selbstablesekarte kommt zu Ihnen nach Hause.
    Kunden- und Zählernummer sind bereits eingedruckt.
    Bitte vergleichen Sie diese Angaben.
  2. Zählerstand ablesen und in die Kästchen eintragen.
    Für jeden Wasserzähler ist eine Zeile vorgesehen.
  3. Datum der Ablesung eintragen, Karte unterschreiben und ab in den Post-Briefkasten.
    Absender nicht vergessen!
  4. Weiterverarbeitung im ZWAV zur Verbrauchsermittlung und Rechnungserstellung.
  5. Versand der Jahresrechnungen wie bisher auch ab Januar.

Fragen zur Ablesung

1. Was habe ich als Kunde von der Selbstablesung?

Kein Kunde braucht für die Ablesung extra zu Hause bleiben und auf den Ableser warten.
Keiner muss den Schlüssel beim Nachbarn hinterlegen, um einen Zugang zum Zähler zu gewähren.
Eine lästige Terminvereinbarung zur Ablesung entfällt, jeder kann zu einer ihm angenehmen Zeit ablesen.

2. Was ist, wenn ich durch längere Abwesenheit nicht termingerecht ablesen kann?

Dann wird der ZWAV aufgrund des Vorjahresverbrauches eine Hochrechnung zum 31.12. vornehmen und diese zur Rechnungserstellung verwenden.

3. Bin ich denn überhaupt verpflichtet die Zähler selber abzulesen?

Ja, laut §20 AVBWasserV kann das Versorgungsunternehmen selbst ablesen oder die Ablesung vom Kunden verlangen.

4. Warum liest der ZWAV nicht mehr selbst ab?

So wird eine schnellere und kostengünstigere Erfassung der Zählerstände gewährleistet.
Der Weg vom Zählerstand zur Rechnungslegung wird weiter automatisiert und verkürzt.

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