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EU-Kommission verklagt Spanien und Italien

Die Umrüstung oder der Neubau von häuslichen biologischen Kleinkläranlagen ist seit mehreren Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Eine Vielzahl wurde bis zum endgültigen Fristablauf 31.12.2016 im Vogtland errichtet. Für Säumige drohen nun Sanktionen, denn um die Umrüstpflicht kommt keiner herum. Erste Meldungen mit Strafandrohungen und Bußgeldforderungen durch die Unteren Wasserbehörden des Vogtlandkreises gibt es bereits. An der Umrüstung führt also kein Weg vorbei.

Was im Vogtland im Kleinen einzelnen Grundstücksbesitzern droht, das gibt es im Europäischen Maßstab auch im Großen. Spanien und Italien werden von der Europäischen Kommission wegen Verletzung der Abwasserrichtlinie verklagt. Beiden Staaten drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe. Wegen zu zögerlicher Umsetzung der EU-Abwasserrichtlinie bringt die Kommission  die beiden Staaten vor den Gerichtshof der Europäischen Union.

Für die Richtlinienverletzung drohen Spanien 46,5 Millionen und Italien sogar 62,7 Millionen Strafzahlungen. Sollte bis zu einem festgelegten Zeitpunkt keine vollstsändige Einhaltung erreicht werden, sieht die Kommission darüber hinaus tägliche! Zwangsgelder in Höhe von 171.217 € für Spanien, bzw. 346.922 € für Italien vor.

(Quelle DWA 1/17)

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