Artikel

Vogtländische Brunnendörfer - Oberbrambach

| Wassernachrichten

Brunnendörfer gibt es auch in Sachsen nur noch an wenigen Stellen. Das Projekt zur Erschließung der Trinkwasserversorgung in den Ortschaften Oberbrambach, Kleedorf und Frauengrün konnte im Jahr 2022 beginnen und wurde 2024 erfolgreich abgeschlossen.

Über eine der letzten Trinkwassererschließungen im Vogtland

Brunnendörfer gibt es auch in Sachsen nur noch an wenigen Stellen. Die so genannten Ortschaften sind nicht oder nur teilweise an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen - Die Wasserversorgung der Anwohner wird bei diesen, weniger als 1% aller sächsischen Einwohner, individuell, zumeist über Brunnen realisiert.

Im Sommer 2019 erhielt der ZWAV die ersten Hilferufe aus Kleedorf. Die Anwohner konnten, bedingt durch lange Trockenperioden, nicht mehr genügend Wasser aus ihren Brunnen gewinnen. Die Versorgung konnte so nicht mehr sichergestellt werden. Das Projekt zur Erschließung der Trinkwasserversorgung in den Ortschaften Oberbrambach, Kleedorf und Frauengrün konnte nach Vorplanung und technologischer Umsetzungsplanung im Jahr 2022 beginnen. Über den Projektzeitraum wurden mehrere Einwohnerversammlungen zur Information der betroffenen Bürger organisiert.

Der eigentliche Bau konnte zwischen Mai und Oktober 2024 realisiert werden. Insgesamt wurden 3500 m Trinkwasserversorgungsleitung verlegt. Davon konnten 3000m in geschlossener Bauweise im Horizontalspülbohrverfahren, teilw. als Felsbohrung, realisiert werden. Nur ein kleiner Teil musste in offener Bauweise ausgeführt werden. Darüber hinaus wurde in dieser Zeit bereits ein großer Teilder Hausanschlussleitungen und eine Druckerhöhungsanlage errichtet. Die Druckerhöhung ist notwendig, um die Ortslagen Kleedorf und Frauengrün versorgen zu können.

Das Trinkwasser erhalten die Anwohner nun aus dem Hochbehälter Rohrbach, welcher über die Fernwasserleitung Bad Brambach-Adorf mit Trinkwasser aus den Talsperren Dröda und Muldenberg gespeist wird.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Förderrichtlinie Sonderprogramm öffentliche Trinkwasserinfrastruktur - RL öTIS/2019: Erstmalige Errichtung von Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung, um bisher nicht an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossene Grundstücke gemäß §43 Absatz 1 SächsWG in der jeweils geltenden Fassung, an eine öffentliche Trinkwasserversorgung anzuschließen sowie die Versorgung mit Trinkwasser zu gewährleisten, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht und so den Schutz der menschlichen Gesundheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sicherzustellen.

Wasserfest in Kleedorf