Hausanschlüsse aus Blei
Wo liegt das Problem?
Das Trinkwasser in älteren Häusern mit Wasserrohren aus Blei kann erhöhte Bleigehalte aufweisen und dadurch Ihre Gesundheit gefährden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wasser längere Zeit im Bleirohr gestanden hat (z. B. Urlaubsreise, auch über Nacht!) Erster wichtiger Tipp: Lassen Sie das Wasser nach Stagnationszeiten erst ein Stück ablaufen, verwenden Sie es aber keinesfalls für den menschlichen Gebrauch (Ernährung, Waschen).
Gesundheitlich bedeutend ist vor allem die regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen über einen längeren Zeitraum. Besonders Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sind hier stark gefährdet. Blei beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung. Bei Erwachsenen wird Blei meistens wieder ausgeschieden, oder in den Knochen eingelagert. In Phasen erhöhten Stoffwechsels kann es aber auch wieder ins Blut gelangen.
Was ist zu tun?
Wenn feststeht, dass Ihr Trinkwasser mehr Blei enthält, als zugelassen ist, dann müssen die Ursachen gefunden werden. Es sollte geklärt werden, ob die erhöhten Werte durch die Hausanschlussleitung (von Straße bis Wasserzähler) oder durch die Hausinstallation (Leitungsnetz im Haus nach dem Wasserzähler) verursacht werden. In allen Fällen ist aber ein Austausch noch vorhandener Bleirohre die einzige sinnvolle und dauerhaft wirksame Maßnahme.
Bleirohr austauschen, wer zahlt?
Die AGB des ZWAV regeln rechtliche und finanzielle Aspekte eindeutig und klar.
- Technisch ist der ZWAV zum Austauschen der Hausanschlussleitungen von der Hauptwasserleitung einschließlich Wasserzähler verantwortlich. Die Kosten für den öffentlichen Leitungsteil (Straße, Fußweg) bis erste private Grundstücksgrenze (z. B. Hauswand) trägt der ZWAV.
- Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten ab der ersten privaten Grundstücksgrenze.
- Installationen ab Wasserzähler gehören zu 100 % in die Verantwortlichkeit des Eigentümers. Hier dürfen eingetragene Vertragsinstallationsunternehmen (Klempnerfirmen) die Auswechslung durchführen. Auftraggeber ist in jedem Fall der Grundstückseigentümer.
Neue Rechtslage
Die Trinkwasserverordnung legt Grenzwerte für Bleikonzentrationen im Trinkwasser fest. Der derzeitige Grenzwert* wird weiter abgesenkt. Ziel ist es, den Verbraucher besser vor gesundheitsschädlichen Aufnahme von Blei mit Trinkwasser zu schützen.
* derzeitiger Grenzwert
seit 01.12.2003 gilt 0,025 Milligramm je Liter (mg/l) = 25 µg/L
ab 01.12.2013 gilt 0,010 Milligramm je Liter (mg/l) = 10 µg/l