Installateurverzeichnis Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland
An meine Wasserleitung lasse ich nur qualifiziertes Personal!
Bis zum Wasserzähler ist der ZWAV verantwortlich. Die Trinkwasserhausinstallation beginnend nach dem Wasserzähler ist dagegen Sache des Grundstückseigentümers. Er ist für ein technisches und hygienisches Funktionieren verantwortlich!
Aber Vorsicht: Das heißt nicht, dass hier nun jeder selbst werkeln kann und darf. Arbeiten an der Trinkwasserhausinstallation dürfen nur von durch den ZWAV autorisierte Installationsunternehmen durchgeführt werden. Was viele Wasserkunden nicht wissen: Sie sind Betreiber einer Trinkwasseranlage, für die der Gesetzgeber klare Pflichten geregelt hat. In umfangreichen Regelwerken wie der DIN EN 806 ff , der EN 1717 und der DIN 1988 ff "Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen" wird genau beschrieben, wie Trinkwasseranlagen zu bauen, zu warten und zu erweitern sind. Werden diese Vorschriften eingehalten, dann sind Betriebssicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Funktionssicherheit auf Dauer gewährleistet.
Die Installationsunternehmen kennen alle Anforderungen bestens. Darüber hinaus wissen im Installateurverzeichnis eingetragene Unternehmen, welche Materialien und Wassergeräte den örtlichen Wasserqualitäten entsprechen. Zur Verwendung kommen durch diese Unternehmen ausschließlich geprüfte und zugelassene Materialien. Ihre Mitarbeiter sind nachweislich fachlich ausgebildet und verfügen über einen gültigen Installateurausweis, ausgestellt durch den ZWAV. Sie können in allen Fragen der Planung und Ausführung von Anlagen sachverständig beraten. So kann jeder Grundstückseigentümer sicher gehen, dass qualitativ hochwertiges Trinkwasser des Zweckverbandes auch ohne Verschmutzung aus dem Wasserhahn kommt.
In der Verordnung zur Wasserversorgung (AVBWasserV) legt der Gesetzgeber klar fest, dass die Errichtung und wesentliche Veränderungen einer Wasserversorgungsanlage nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein im Installateurverzeichnis des jeweiligen Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Fachunternehmen ausgeführt werden darf (§ 12 Abs. 2). Alle derzeit eingetragen Installationsunternehmen beim ZWAV finden sich in diesem Verzeichnis.
Eingetragene Vertragsinstallationsunternehmen nehmen regelmäßig an vorgeschriebenen Schulungen teil!
Sie haben Kenntnisse
zu gesetzlichen Grundlagen:
- Trinkwasserverordnung - DIN 1988 neu
- Satzungen des ZWAV
- AVBWasserV (§8,ergänzende Bestimmungen, technische Anschlussbestimmungen)
zu technischen Aspekten in der Trinkwasserhausinstallation:
- Leitungsanlagen und Armaturen
- Prüfen, Spülen, Inbetriebnahme
- Einsatz von Anlagen
- Durchführung von Wartung und Instandhaltung
Ansprechpartner:
Clemens Keil Tel.: 03741-402-118; E-Mail.: c.keil@zwav.de Vorsitzender des Ortsinstallateurausschusses Vogtland, Arbeitskreismitglied "Trinkwasserhygiene und -Sicherheitstechnik" im DVGW der Landesgruppe Ost
BDEW informiert zu Trinkwasser
Der Fachverband BDEW informiert zu Trinkwasser in einem sehenswerten Video:
https://www.youtube.com/watch?v=zw8RRG_E3Xk&feature=youtu.be