Die Entsorgung der Kleinkläranlagen hat regelmäßig, je nach Schlammanfall, zu erfolgen. Mindestens jedoch alle 2 Jahre.

Bei biologischen Kleinkläranlagen hat die Schlammentsorgung nach Bedarf zu erfolgen. Der Bedarf wird bei den turnusmäßigen Wartungen der Anlagen festgestellt.

Für die Schlammentsorgung sind die vertraglich gebundenen Entsorgungsfirmen zu beauftragen.